Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0

Beschluss:

Die Stadt Moosburg a.d. Isar erklärt gegenüber dem Finanzamt, dass sie von ihrem Wahlrecht nach § 27 Abs. 22 Satz 2 UStG Gebrauch macht und erklärt, dass für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 01. Januar 2021 ausgeführten Leistungen der Stadt Moosburg die umsatzsteuerrechtlichen Sachbehandlung weiterhin nach den Regelungen des § 2 Abs. 3 UStG in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung erfolgen soll.