Beschluss:
Der Stadtrat erteilt zu dem beantragten Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen und verweist explizit auf den eingegangenen Nachbareinwand.
Beschluss:
Der Stadtrat erteilt zu dem beantragten Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen und verweist explizit auf den eingegangenen Nachbareinwand.