Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die
vorgestellte Vorentwurfsplanung zur Kenntnis und beschließt sich für diesen
städtebaulichen Planungsvorentwurf inkl. der etwaigen im Gremium formulierten Anmerkungen zu
entscheiden und beauftragt die Verwaltung, die weiteren Planungsschritte
durchzuführen.