Beschluss I:
Der Stadtrat beschließt gem.
§ 2 Abs. 1 und Abs. 4 BauGB auf den Grundstücken Fl.Nr 811/2, 811/4, 812, 814/5, 850/2,
851 und auf den Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 814 und 846/2, alle
Gemarkung Moosburg a.d. Isar, die Aufstellung eines Bebauungsplanes
nach § 30 BauGB und § 4 BauNVO. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes
erfolgt gleichzeitig die Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 8 Abs. 3
BauGB im Parallelverfahren.