Sitzung: 27.06.2016 Stadtrat
Beschluss I:
Der Stadtrat beschließt gem.
§ 2 Abs. 1 und Abs. 4 BauGB auf einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 608
und auf dem Grundstück Fl.Nr. 667, beide Gemarkung Pfrombach, die Aufstellung
eines Bebauungsplanes nach § 30 BauGB und § 4 BauNVO. Mit der Aufstellung
dieses Bebauungsplanes erfolgt gleichzeitig die Änderung des
Flächennutzungsplanes nach § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren.
Beschlossen: Ja: 12 Nein: 10
Beschluss II:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag mit
dem Bauwerber auszuhandeln und abzuschließen, der die Umsetzung sowie
Ausführung des Vorhabens sichert. Die gesamten Planungskosten inkl. aller
Nebenkosten für den Bebauungsplan mit Begründung und Umweltbericht und ggfs.
weitere erforderliche Gutachten sind vom Bauwerber vollumfänglich zu tragen.
Beschlossen: Ja: 12 Nein: 10