Beschluss I:

Der Stadtrat beschließt gem. § 2 Abs. 1 und Abs. 4 BauGB auf einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 608 und auf dem Grundstück Fl.Nr. 667, beide Gemarkung Pfrombach, die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 30 BauGB und § 4 BauNVO. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes erfolgt gleichzeitig die Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren.

 

Beschlossen:            Ja: 12   Nein: 10

 

Beschluss II:

Die Verwaltung wird beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag mit dem Bauwerber auszuhandeln und abzuschließen, der die Umsetzung sowie Ausführung des Vorhabens sichert. Die gesamten Planungskosten inkl. aller Nebenkosten für den Bebauungsplan mit Begründung und Umweltbericht und ggfs. weitere erforderliche Gutachten sind vom Bauwerber vollumfänglich zu tragen.

 

Beschlossen:            Ja: 12   Nein: 10