Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt gem. § 2 Abs. 1 und Abs. 4 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 30 BauGB und § 8 BauNVO. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes erfolgt gleichzeitig die Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren.