Nachtrag: 11.04.2016

Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 2

Beschluss:

Der Stadtrat stellt fest, dass zu dem beantragten Bauvorhaben § 246 Abs. 9 BauGB nicht anwendbar ist und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu verweigern.