Sitzung: 14.03.2016 Stadtrat
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 16
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, gem. § 2 Abs. 1 und Abs. 4 BauGB (Baugesetzbuch) auf den Grundstücken mit den Flurnummern 813/3, 814, 814/1, 821 und 822/1, Gemarkung Moosburg a. d. Isar, die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 30 BauGB und § 11 BauNVO. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes erfolgt gleichzeitig die Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 8 Abs. 3 BauGB
StRin Linz verlässt die Sitzung (21.35 Uhr).
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, gemäß § 2 Abs. 1 und Abs. 4 BauGB auf den Grundstücken mit den Flurnummern 813/3, 814, 814/1, 821 und 822/1, Gemarkung Moosburg a. d. Isar, die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 30 BauGB und § 11 BauNVO. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes erfolgt gleichzeitig die Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 8 Abs. 3 BauGB. Maßgabe ist, dass das Sondergebiet eine maximale Größe von 18.000 m2 aufweisen dürfe und sich jeweils nur ein Discounter, ein Vollsortimenter und ein Drogeriemarkt niederlassen dürften.
Beschlossen Ja:
14 Nein 9
StR Becher verlässt die Sitzung (21.40 Uhr)