Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Beschluss 1:

Der Stadtrat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 77 „Rockermaier Areal“ gem. § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) erneut auszulegen. Die Dauer der Auslegung soll auf drei Wochen festgesetzt werden. Weiterhin sollen gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB nur die von der Planungsänderung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt werden.

 

Beschlossen       Ja: 21  Nein: 0

 

 

Beschluss 2:

Der Stadtrat beschließt unter D „Energie u. Nachhaltigkeit“ bei Punkt 3 das Wort „vorrangig“ zu streichen. Weiterhin soll beim Punkt 4 das Wort „Solarthermieanlagen“ ergänzt werden.

Außerdem soll unter B „Festsetzungen durch Text“ die Nr. 5.1.1 hinsichtlich Metalldeckungen dahingehend konkretisiert werden, dass überwiegend eine extensive Dachbegrünung durchgeführt wird.