Beschluss 1:
Der Stadtrat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 77 „Rockermaier Areal“ gem. § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) erneut auszulegen. Die Dauer der Auslegung soll auf drei Wochen festgesetzt werden. Weiterhin sollen gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB nur die von der Planungsänderung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt werden.
Beschluss 2:
Der Stadtrat beschließt unter D „Energie u. Nachhaltigkeit“
bei Punkt 3 das Wort „vorrangig“ zu streichen. Weiterhin soll beim Punkt 4 das
Wort „Solarthermieanlagen“ ergänzt werden.
Außerdem soll unter B „Festsetzungen durch Text“ die Nr. 5.1.1 hinsichtlich Metalldeckungen dahingehend konkretisiert werden, dass überwiegend eine extensive Dachbegrünung durchgeführt wird.