Nachtrag: 11.01.2024

Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Beschluss:

Der Stadtrat verweigert zum beantragten Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Der Stadtrat stellt fest, dass der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans bei Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen nicht zugestimmt werden kann.

Durch die Lage des Baugrundstücks in einem Industriequartier sind die Anforderungen des Immissionsschutzes für eine Wohnnutzung nicht erfüllt.