Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, nach § 14 Abs. 1 Satz 1 HinSchG i. V. m. Art. 56 Abs. 4 Gemeindeordnung eine geeignete staatliche Stelle mit der Aufgabe als internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz für die Stadt Moosburg zu betrauen.

Sollte das Landratsamt Freising keine geeignete Lösung anbieten, wird die Verwaltung beauftragt, die Regierung von Oberbayern mit der Aufgabe zu betrauen. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, die weiteren Schritte einzuleiten und nach Eingang der Bestätigung der staatlichen Stelle die Beschäftigten entsprechend zu informieren.