Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

Der Bauausschuss verweigert zur beantragten Bauvoranfrage das gemeindliche Einvernehmen, da sich das Maß der baulichen Nutzung bei einer Grundflächenzahl GRZII von ca. 0,82 und einer Geschossflächenzahl GFZ von ca. 1,46 nicht in die nähere Umgebung einfügt. Der Bauausschuss stellt zudem fest, dass sich eine IV-geschossige Bauweise für Wohngebäude nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

 

Das LRA Freising wird gebeten, die bauordnungsrechtlichen Belange der Bayerischen Bauordnung und der maßgebenden Satzungen der Stadt Moosburg (Abstandsflächensatzung, PKW-Stellplatzsatzung, Fahrradabstellsatzung) zu prüfen.