Beschluss 1:
Der Stadtrat
beschließt die Änderung Gebührensatzung in der vorliegenden Fassung mit
folgenden Gebühren:
§ 6
Gebührenarten und Gebührenhöhe
(1) Für den öffentlichen
Lauf werden folgende Gebühren erhoben:
a) Einzelkarten
Kinder
(bis Vollendung 14. Lebensjahr) 3,00
€
Jugendliche
(bis Vollendung 18. Lebensjahr) 3,50
€
Ermäßigter
Personenkreis 3,50
€
(Schüler,
Studenten, Grundwehr- und Zivildienst-
leistende,
Schwerbehinderte, Rentner, Arbeitslose,
Inhaber
der Ehrenamtskarte)
Erwachsene 4,50
€
Familienkarte
klein (1 Erwachsener mit eigenen Kindern
bis
Vollendung 14. Lebensjahr) 7,00
€
Familienkarte
groß (2 Erwachsene mit eigenen Kindern
bis
Vollendung 14. Lebensjahr) 11,00
€
b) Schlittschuhmietentgelte/Eislaufhilfen
Schlittschuhmiete 4,00
€
Miete
für Eislaufhilfen 2,00
€
Ausleihpfand
für Eislaufhilfen 10,00
€
c) Zwölferkarten
Kinder
(bis Vollendung 14. Lebensjahr) 30,00
€
Jugendliche
(bis Vollendung 18. Lebensjahr) 35,00
€
Ermäßigter
Personenkreis 35,00
€
(Schüler,
Studenten, Grundwehr- und Zivildienst-
leistende,
Schwerbehinderte, Rentner, Arbeitslose,
Inhaber
der Ehrenamtskarte)
Erwachsene 45,00
€
(2) Für
Schulklassen werden folgende Gebühren erhoben:
Pro
Schüler 3,00
€
Lehrkraft,
Aufsicht freier Eintritt
Leihschuhe
Schüler je Eintritt
2,00 €
(3) Für
Vermietungen des gesamten Eisstadions an Vereine, Verbände, Gruppierungen,
sowie
für den Sommerbetrieb gelten gesonderte Vereinbarungen.
Beschlossen: Ja: 11
Nein: 9
Beschluss 2:
Der Stadtrat
beschließt, die Miete des Eisstadions für auswärtige Vereine von bisher 120,00
€
auf 150,00 €
zzgl. der aktuell gültigen USt. anzuheben.