Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2

Beschluss:

Der Bauausschuss erteilt zum beantragten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Dabei stellt der Bauausschuss fest, dass das Maß der baulichen Nutzung den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht. Bezüglich der Art der baulichen Nutzung stimmt der Bauausschuss einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans für eine gewerbliche Nutzung im Erdgeschoss und einer Wohnnutzung in den oberen Geschossen zu.

Zu der beantragten Abweichung wegen Nichteinhaltung der Abstandsflächen zum benachbarten Grundstück Flur-Nr. 994 bestehen keine Einwendungen.