Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 1

Beschluss 1:

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, für die städtischen Wohnungen in der Sudetenlandstr. 46 und 48 mit einer derzeitigen Kaltmiete von 6,00 Euro je qm eine Mieterhöhung um 15 % auf dann 6,90 Euro je qm, gültig ab dem 01.01.2024 bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt soweit eine einvernehmliche Zustimmung zur Mieterhöhung nicht erreicht werden kann, durchzuführen.

 

Ferner beauftragt der Stadtrat die Verwaltung, für die städtischen Wohnungen in der Sudetenlandstr. 46 und 48 mit einer derzeitigen Kaltmiete von 6,50 Euro je qm eine Mieterhöhung um 15 % auf dann 7,48 Euro je qm, gültig ab dem 01.01.2024 bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt soweit eine einvernehmliche Zustimmung zur Mieterhöhung nicht erreicht werden kann, durchzuführen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte einzuleiten. Soweit eine einvernehmliche Mieterhöhung mit den jeweiligen Mietern nicht möglich ist, wird die Verwaltung bereits heute ermächtigt, formale Mieterhöhungsverlagen zu stellen und diese ggf. auch auf dem Rechtsweg durchzusetzen.

 

Beschlossen       Ja: 12  Nein: 10 

 

Beschluss 2:

Die monatliche Garagenmiete für die 8 Außengaragen wird ab dem 01.01.2024 bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt von bisher 42,50 Euro je Monat und Garage um 2,50 Euro je Monat auf dann 45,00 Euro je Garage und Monat erhöht.