Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 7

Beschluss 1:

Der Stadtrat beschließt gemäß § 2 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplans „GE Unterreit“ für die Flurnummern 1094, 1094/4, 1094/7, 1094/8, 1095 (TF), 1095/1 (TF), 1095/2, 1097, 1100/1 und 1102/3 (TF) Gem. Moosburg sowie Flurnummer 590 Gem. Thonstetten.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt gleichzeitig die Änderung des Flächennutzungsplans nach § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren.

 

Beschlossen       Ja: 12  Nein: 7 

 

Beschluss 2:

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Bauwerber einen städtebaulichen Vertrag auszuhandeln, der die Umsetzung und Ausführung des Vorhabens sichert.

Die gesamten Kosten sind vom Bauwerber zu tragen.

Der städtebauliche Vertrag ist vor Satzungsbeschluss dem Stadtrat vorzulegen.