Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt gemäß §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Art. 29 und 30 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) die Feststellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplans i.d.F. vom 18.01.2023 nebst Begründung hierzu.

 

Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, die Flächennutzungsplanänderung dem Landratsamt Freising zur Genehmigung vorzulegen und die Genehmigung öffentlich bekannt zu geben.