Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Landratsamt Freising, Kreisarchäologie vom 31.03.2023 zur Kenntnis und stellt fest, dass es für Bodeneingriffe jeglicher Art auf den Flurstücken 765, 766, 766/2, 767, 768, 770, 770/2, 771, 772, 773 der Gemarkung Pfrombach einer denkmalrechtlichen Erlaubnis gem. Art. 7.1 BayDSchG bedarf.

Für die übrigen Flurstücke im Plangebiet gilt die Meldepflicht für Bodendenkmäler nach Art. 8 BayDSchG.