Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die private Stellungnahme vom 12.04.2023 zur Kenntnis und beschließt, die Forderung der privaten Einwendung für eine Bebauung in dritter Reihe abzulehnen.
Eine Planänderung ist daher nicht veranlasst.
Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die private Stellungnahme vom 12.04.2023 zur Kenntnis und beschließt, die Forderung der privaten Einwendung für eine Bebauung in dritter Reihe abzulehnen.
Eine Planänderung ist daher nicht veranlasst.