Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt gemäß §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 BauGB sowie Art. 29 und 30 der Bayer. Gemeindeordnung (GO) die Feststellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Feldkirchen“ i.d.F. vom 22.05.2023 nebst Begründung hierzu sowie den Bebauungsplan Nr. 74 „Feldkirchen“ i.d.F. vom 22.05.2023 nebst der Begründung hierzu als Satzung.

 

Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, die Flächennutzungsplanänderung dem Landratsamt Freising zu Genehmigung vorzulegen und die Genehmigung öffentlich bekannt zu geben, im Anschluss daran den Bebauungsplan durch ortsübliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen und die Träger öffentlicher Belange und die Privatpersonen, welche Bedenken und Anregungen im Verfahren vorbrachten, von den getroffenen Entscheidungen zu unterrichten.