Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahmen des Landratsamtes Freising, Kreisarchäologie vom 25.06.2021 zur Kenntnis und stellt fest, dass bereits im Bebauungsplan unter „C Hinweise zum Bebauungsplan als Text“ im Punkt 7 auf die Erforderlichkeit einer denkmalrechtlichen Erlaubnis nach Art. 7.1 BayDSchG hingewiesen wird.

Das bereits bekannte Bodendenkmal Nr. D-1-7537-0162 wird im Bebauungsplan dargestellt. Weiterhin stellt der Stadtrat fest, dass die derzeit laufenden Erschließungsmaßnahmen bodendenkmalfachlich vorbereitet und begleitet wurden. Eine Änderung der Planung ist nicht zu veranlassen.