Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die
Stellungnahme der Moosburg Marketing eG vom 28.06.2021 zur Kenntnis und stellt
fest, dass die vorgelegte Planung grundsätzlich begrüßt wird.
Es herrscht Einverständnis darüber, dass die
derzeit im Bebauungsplan zugelassene Art von Geschäften im Bereich des bisher
geplanten Gewerbegebiets eine Abweichung vom Einzelhandelskonzept aus dem Jahr
2009 darstellt.
Um diese Abweichung aufzulösen, sollen alle
zentrenrelevanten Geschäfte gemäß Moosburger Liste ausgeschlossen werden. Im
Sinne der Nahversorgung der Bevölkerung soll jedoch eine Apotheke weiterhin
ausnahmsweise zulässig sein. Der
bisher geplante Bereich des Gewerbegebiets wird vollständig in den Bereich des
Sondergebiets eingeschlossen.