Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbands vom 24.06.2021 und die darin enthaltenen fachlichen Hinweise zur Kenntnis. Der Hinweis zur Duldung von landwirtschaftlichen Emissionen ist bereits unter Pkt. C.13 „Hinweise zum Bebauungsplan“ enthalten.

 

Die Anregung zum Maß der baulichen Nutzung bzw. dem Verbrauch an landwirtschaftlich nutzbarer Fläche für Verkehrsflächen und Bebauung wird ebenfalls zur Kenntnis genommen. Im Sinne einer maßvollen Verdichtung hat sich die Stadt Moosburg a.d. Isar zur gegenständlichen Planung entschieden.

 

In Bezug auf die Eingrünung wird darauf hingewiesen, dass der Grenzabstand von Bepflanzungen in den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan bereits aufgenommen und bei Baumpflanzungen ein Abstand von 4 m zu den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen einzuhalten ist.

Im Übrigen regelt Art. 48 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BayAGBGB) den Grenzabstand bei landwirtschaftlichen Grundstücken hinreichend.

 

Bei der Ausweisung von Ausgleichsflächen werden die Flächen herangezogen, die der Stadt Moosburg zur Verfügung stehen. Die Nutzung und Gestaltung der Flächen wird im Vorfeld der Ausgleichsflächenplanung geprüft und entsprechend den Erfordernissen und Möglichkeiten angepasst. In der Folge entschied sich der Stadtrat die vorliegende Planung zu den Ausgleichsflächen anzunehmen.

Hinsichtlich der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen in der Nähe zu Ausgleichsflächen ist mitzuteilen, dass zur Erfüllung der artenschutzrechtlichen Anforderungen für gefährdete Tierarten der Agrarlandschaft (Vögel und Insekten) Blühflächen auf der Ausgleichsfläche anzulegen sind. Ebenso sind Pflegemaßnahmen (jährliche Mahd) durchzuführen. Jedoch kann ein Samenflug von Wildpflanzen nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Biodiversität ist auch Ziel der Bayerischen Staatsregierung für die bäuerliche Landwirtschaft.

 

Eine Planänderung wird dadurch nicht veranlasst.