Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbands vom 24.06.2021 und die darin enthaltenen fachlichen Hinweise zur Kenntnis. Der Hinweis zur Duldung von landwirtschaftlichen Emissionen ist bereits unter Pkt. C.13 „Hinweise zum Bebauungsplan“ enthalten.
Die Anregung zum
Maß der baulichen Nutzung bzw. dem Verbrauch an landwirtschaftlich nutzbarer
Fläche für Verkehrsflächen und Bebauung wird ebenfalls zur Kenntnis genommen.
Im Sinne einer maßvollen Verdichtung hat sich die Stadt Moosburg a.d. Isar zur
gegenständlichen Planung entschieden.
In Bezug auf die
Eingrünung wird darauf hingewiesen, dass der Grenzabstand von Bepflanzungen in
den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan bereits aufgenommen und bei
Baumpflanzungen ein Abstand von 4 m zu den angrenzenden landwirtschaftlichen
Nutzflächen einzuhalten ist.
Im Übrigen regelt
Art. 48 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BayAGBGB) den
Grenzabstand bei landwirtschaftlichen Grundstücken hinreichend.
Bei der Ausweisung
von Ausgleichsflächen werden die Flächen herangezogen, die der Stadt Moosburg
zur Verfügung stehen. Die Nutzung und Gestaltung der Flächen wird im Vorfeld
der Ausgleichsflächenplanung geprüft und entsprechend den Erfordernissen und
Möglichkeiten angepasst. In der Folge entschied sich der Stadtrat die
vorliegende Planung zu den Ausgleichsflächen anzunehmen.
Hinsichtlich der
Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen in der Nähe zu Ausgleichsflächen
ist mitzuteilen, dass zur Erfüllung der artenschutzrechtlichen Anforderungen
für gefährdete Tierarten der Agrarlandschaft (Vögel und Insekten) Blühflächen
auf der Ausgleichsfläche anzulegen sind. Ebenso sind Pflegemaßnahmen (jährliche
Mahd) durchzuführen. Jedoch kann ein Samenflug von Wildpflanzen nicht gänzlich
ausgeschlossen werden. Biodiversität ist auch Ziel der Bayerischen
Staatsregierung für die bäuerliche Landwirtschaft.
Eine Planänderung
wird dadurch nicht veranlasst.