Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege vom 24.06.2021 zur Kenntnis und stellt fest, dass im Bebauungsplan der geforderte Hinweis zum Bodendenkmal und zur Notwendigkeit einer denkmalrechtlichen Erlaubnis unter Pkt.C.7

„Hinweise zum Bebauungsplan durch Text“ aufgenommen wurde. Ebenso wurde das Bodendenkmal Nr. D-1-7537-0162 „Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung“ bereits als Hinweis unter Pkt. A 7.8 „Festsetzungen und Hinweise zum Bebauungsplan“ aufgenommen.

Eine Änderung der Planung ist nicht zu veranlassen.