Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahmen der Regierung von Oberbayern vom 18.06.2021 zur Kenntnis und stellt fest, dass die vorgelegte Planung den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht.

Durch die mit dem MVV abgestimmte zusätzliche Anbindung an den ÖPVV kann der Standort als städtebaulich integriert bewertet werden.

Durch den ersatzlosen Wegfall der geplanten Gewerbeflächen wird dem Entstehen von unzulässigen Einzelhandelsagglomerationen präventiv entgegengewirkt. Innerhalb des im Geltungsbereich ausgewiesenen Sondergebiets sind lediglich die in der „Art der baulichen Nutzung“ aufgezählten Nutzungen zulässig. Weitere Einzelhandelsnutzungen sind nicht vorgesehen.