Beschluss:
Vom Widerruf der Optionserklärung nach § 27 Abs. 22a Satz 1 UstG in der Entwurfsfassung des Jahressteuergesetzes 2022 durch die Stadt Moosburg a. d. Isar wird Abstand genommen.
Beschluss:
Vom Widerruf der Optionserklärung nach § 27 Abs. 22a Satz 1 UstG in der Entwurfsfassung des Jahressteuergesetzes 2022 durch die Stadt Moosburg a. d. Isar wird Abstand genommen.