Beschluss 1:
Der Stadtrat beschließt, die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 52 „WA Amperauen“ bezüglich der textlichen Festsetzung Nr. 6 „Einfriedungen“.
Durch die geplante Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, demnach soll das vereinfachte Verfahren nach §13 Baugesetzbuch durchgeführt werden.
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im Verfahren von einer Umweltprüfung abgesehen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Änderungsverfahren durchzuführen und dem Stadtrat die Ergebnisse vorzulegen.
Beschlossen Ja: 12 Nein: 11
Ergänzungsantrag – Beschluss 2:
Der Stadtrat beschließt, im Bebauungsplan für die Einfriedungen biologische Materialien vorzuschreiben.