Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 11

Beschluss 1:

Der Stadtrat beschließt, die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 52 „WA Amperauen“ bezüglich der textlichen Festsetzung Nr. 6 „Einfriedungen“.

 

Durch die geplante Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, demnach soll das vereinfachte Verfahren nach §13 Baugesetzbuch durchgeführt werden.

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im Verfahren von einer Umweltprüfung abgesehen.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Änderungsverfahren durchzuführen und dem Stadtrat die Ergebnisse vorzulegen.

 

Beschlossen            Ja: 12  Nein: 11 

 

Ergänzungsantrag – Beschluss 2:

Der Stadtrat beschließt, im Bebauungsplan für die Einfriedungen biologische Materialien vorzuschreiben.