Nachtrag: 29.11.2022

Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Beschluss:

Der HVFA beschließt, den Beschäftigten ab dem 01.01.2023 die bisher gewährte Sachbezugsleistung in Höhe von bisher monatlich 44,00 Euro auf 50,-- Euro je vollzeitbeschäftigtem Mitarbeiter zu erhöhen. Teilzeitbeschäftigte erhalten den Sachbezug in Höhe des Anteils ihrer individuellen wöchentlichen Arbeitszeit. Das Volumen der Leistungszulage (§ 18 TVöD) ist um den zu gewährenden Sachbezugswert zu erhöhen, die Haushaltsmittel sind im Haushalt 2023 bereitgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehende Dienstvereinbarung mit dem Personalrat abzuändern. Der Sachbezug ist jederzeit widerruflich zu gewähren. Insbesondere ist auf die Einhaltung der steuerrechtlichen und tarifrechtlichen Aspekte zu achten.