Beschluss:
Der Stadtrat beschließt für die städtischen Veranstaltungshallen folgende Gebühren:
Ab dem 01.01.2023 ist zu den bisherigen Gebühren die gesetzliche Mehrwertsteuer anzusetzen, ab dem 01.04.2023 gelten dann die neuen Gebühren entsprechend der vorliegenden Zusammenstellung einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer mit der folgenden beantragten Änderung:
Veranstaltungen/Feiern von örtlichen Vereinen
Stadthalle Miete: 550,00 Euro Auf- und Abbau: 150,00 Euro
Schäfflerhalle Miete: 400,00 Euro Auf- und Abbau: 100,00 Euro