Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die
Stellungnahme des privaten Einwands vom 31.10.2020 zur Kenntnis und schließt
sich den Vorschlägen der Verwaltung zur Abwägung an. Eine Planänderung ist
nicht zu veranlassen.
Der Stadtrat beschließt die Fortschreibung des Verkehrsgutachtens an die Realität der neuen Planung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass kein neuer Verkehr in die Spielstraße abgeleitet werden soll.