Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 9

Beschluss:

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme vom 21.03.2022 zur Kenntnis und stellt fest, dass der Schutzzweck mit dem ausgelegten Verordnungsentwurf ausreichend erreicht wird. Weiterhin stellt der Stadtrat fest, dass auch für Bäume mit einem Durchmesser größer 150 cm ein Tatbestand zur Erlaubnis notwendig ist. Die festgelegten Parameter für Ersatzpflanzungen entsprechen dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und werden nicht weiter reduziert.

Eine jährliche Überwachung der Ersatzpflanzungen wird selbstständig durch die Mitarbeiter der Stadt durchgeführt.