Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 4

Beschluss:

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme vom 15.03.2022 zur Kenntnis und stellt fest, dass die beiden im Geltungsbereich festgesetzten Ortsteile Kirchamper und Niederambach im Zusammenhang bebaute Ortsteile darstellen und somit rechtskonform im Geltungsbereich festgesetzt wurden. Weiterhin stellt der Stadtrat fest, dass etwaige Kosten für die Erlaubnis gemäß der Stadtgrünverordnung über die Kostensatzung der Stadt Moosburg a.d. Isar erhoben werden. Etwaige Kosten für mögliche Ersatzpflanzungen sowie die damit verbundenen Arbeiten werden als angemessen und zumutbar erachtet und sind somit als verhältnismäßig anzusehen.