Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 9

Beschluss:

 

Der Stadtrat nimmt die private Stellungnahme vom 14.03.2022 zur Kenntnis und stellt fest, dass der Schutzzweck mit der ausgelegten Verordnung erreicht wird. Eine Verschärfung der Verordnung ist nicht notwendig. Weiterhin stellt der Stadtrat fest, dass die in § 4 und § 5 benannten Tatbestände zwingend erforderlich sind um eine praxisnahe Umsetzung der Stadtgrünverordnung zu ermöglichen.