Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 9

Beschluss:

 

Der Stadtrat nimmt die private Stellungnahme vom 08.03.2022 zur Kenntnis und stellt fest, dass der Schutzzweck mit der ausgelegten Verordnung erreicht wird. Eine Verschärfung der Verordnung ist nicht notwendig.