Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die
Stellungnahme des Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege vom 29.10.2020 zur
Kenntnis. Der Stadtrat stellt fest, dass das Baufenster 07 wie vorgeschlagen geteilt
wurde und im neuen Baufenster 7a eine Wandhöhe bis 7 m zugelassen wird.
Die Materialwahl wurde entsprechend den
Vorschlägen angepasst.
Die Hinweise im Bebauungsplan wurden um die oben genannten Artikel des Denkmalschutzgesetzes ergänzt.