Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern vom 08.10.2020 und 03.12.2020 zur Kenntnis und stellt fest, dass die genannten Hinweise in die Planunterlagen eingearbeitet wurden. Die Art der Nutzung wird im Geltungsbereich des Bebauungsplans als Sonstiges Sondergebiet im Sinne des § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung "Saatgutbetriebe Feldkirchen" festgesetzt, die zulässigen Nutzungen wurden konkretisiert.