Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die
Stellungnahme der Regierung von Oberbayern vom 08.10.2020 und 03.12.2020 zur
Kenntnis und stellt fest, dass die genannten Hinweise in die Planunterlagen
eingearbeitet wurden. Die Art der Nutzung wird im Geltungsbereich des Bebauungsplans als
Sonstiges Sondergebiet im Sinne des § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung
"Saatgutbetriebe Feldkirchen" festgesetzt, die zulässigen Nutzungen
wurden konkretisiert.