Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes Freising, SG 41, Altlasten vom 15.10.2020 zur Kenntnis und stellt fest, dass ein Hinweis zum Schutz des Bodens in den Hinweisen durch Text im Bebauungsplan ergänzt wurde. Hinweise auf die einschlägigen Gesetze zum Umgang mit Altlasten, dem Oberboden sowie bei Verunreinigungen wurden aufgenommen. Im Umweltbericht wurden die Erläuterungen zum Schutzgut Fläche um die genannten Argumente ergänzt.