Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die
Stellungnahme des Landratsamtes Freising, SG 41, Altlasten vom 15.10.2020 zur
Kenntnis und stellt fest, dass ein Hinweis zum Schutz des Bodens in den
Hinweisen durch Text im Bebauungsplan ergänzt wurde. Hinweise auf die
einschlägigen Gesetze zum Umgang mit Altlasten, dem Oberboden sowie bei
Verunreinigungen wurden aufgenommen. Im Umweltbericht wurden die Erläuterungen
zum Schutzgut Fläche um die genannten Argumente ergänzt.