Beschluss:
Der Stadtrat nimmt den Entwurf des Bebauungsplan Nr. 66 „Oberes Gereut Nordost“ in der Fassung vom 14.03.2022 zur Kenntnis.
Der Stadtrat beschließt, die Planunterlagen zum Zwecke der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zu billigen.
Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, die Planungsunterlagen öffentlich auszulegen und im Anschluss daran das Ergebnis dem Stadtrat zur beschlussmäßigen Behandlung vorzulegen.