Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des privaten Einwands v. 04.06.2019 zur Kenntnis.
Der Stadtrat stellt fest, dass eine spürbare Veränderung des
Grundwasserspiegels auf Grund der Baumaßnahmen nicht zu erwarten ist. Keller
und Tiefgaragen müssen durch geeignete Maßnahmen wie z. B. wasserdichte
Bauweise errichtet werden.
Der Stadtrat stellt außerdem fest, dass befürchtete Schäden an
benachbarten Gebäuden nicht Gegenstand des Bauleitplanverfahrens sind, die
Stadt hält an der Planung im Grundsatz fest.
Dem Erschließungsträger wird empfohlen, an den benachbarten Gebäuden ein
Beweissicherungsverfahren durchzuführen.