Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des privaten Einwands v. 04.06.2019 zur Kenntnis.

 

Der Stadtrat stellt fest, dass eine spürbare Veränderung des Grundwasserspiegels auf Grund der Baumaßnahmen nicht zu erwarten ist. Keller und Tiefgaragen müssen durch geeignete Maßnahmen wie z. B. wasserdichte Bauweise errichtet werden. 

Der Stadtrat stellt außerdem fest, dass befürchtete Schäden an benachbarten Gebäuden nicht Gegenstand des Bauleitplanverfahrens sind, die Stadt hält an der Planung im Grundsatz fest.

Dem Erschließungsträger wird empfohlen, an den benachbarten Gebäuden ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen.