Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG vom 06.06.2019 zur Kenntnis und stellt fest, dass geplante Baumaßnahmen nur nach vorheriger örtlicher Einweisung in den Leitungsbestand durch die Aufgrabungskontrolle der SWM begonnen werden dürfen.