Beschlussänderungsantrag:
Hundebesitzer, die eine Hundeschule besuchen bzw. einen Hunde-Führerschein ableisten, sind ein Jahr von der Hundesteuer befreit.
Abgelehnt Ja:
10 Nein: 11
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Hundesteuersatzung gemäß der Vorlage der Verwaltung mit nachfolgenden Änderungen:
In § 6 Nr. 4 werden Therapiehunde ergänzt, in § 8 Abs. 1 wird eingefügt nach
„für den dritten …“ die Worte „und jeden weiteren“ …. „Hund“.