Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Fortschreibung der Sanierungsziele sowie die Erarbeitung einer neuen Sanierungssatzung. Gemäß § 141 Abs. 2 BauGB wird von Vorbereitenden Untersuchungen abgesehen sofern hinreichende Beurteilungsunterlagen vorliegen. Diese sind zu ermitteln und zusammenzustellen. Der Untersuchungsumgriff umfasst das bestehende Sanierungsgebiet „Altstadt“.

Im Rahmen der Erarbeitung wird die Durchführung der Anhörung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gem. §§ 137 und 139 BauGB beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anhörung frist- und verfahrensgerecht durchzuführen.