Beschluss:
Der Stadtrat verweigert zur beantragten Tektur das gemeindliche Einvernehmen.
Der Stadtrat stellt fest, dass sich die Grundstücke Flur-Nrn. 409 und 410 Gem. Moosburg teilweise im Außenbereich befinden (§ 35 BauGB). Eine Bebauung der Gesamtgrundstücke ist nur mit Durchführung eines Bauleitplanverfahrens möglich, eine Genehmigung nach § 34 BauGB ist nicht möglich. Die verkehrliche Erschließung ist über einen Bebauungsplan zu gestalten.