Beschluss (Änderungsantrag StRin Altenbeck):
Der Stadtrat beschließt, § 1 Abs. 1 der Verordnung wie folgt abzuändern:
„Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten dürfen nur an Werktagen von Montag bis Samstag zwischen 7.00 und 12.00 Uhr sowie zwischen 14.00 und 19.00 Uhr ausgeführt werden.
Abgelehnt: Ja: 10 Nein: 14
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt den
Neuerlass der Verordnung
über die zeitliche Beschränkung
ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten, über die Benutzung von
Musikinstrumenten, Tonübertragungs- und Tonwiedergabegeräten sowie über die
Haustierhaltung (Hauslärmverordnung). Die bisherige Verordnung tritt außer Kraft.