Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0

Beschluss (Änderungsantrag StRin Altenbeck):

Der Stadtrat beschließt, § 1 Abs. 1 der Verordnung wie folgt abzuändern:

 

„Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten dürfen nur an Werktagen von Montag bis Samstag zwischen 7.00 und 12.00 Uhr sowie zwischen 14.00 und 19.00 Uhr ausgeführt werden.

 

Abgelehnt:     Ja: 10  Nein: 14

 

 

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt den Neuerlass der Verordnung über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten, über die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungs- und Tonwiedergabegeräten sowie über die Haustierhaltung (Hauslärmverordnung). Die bisherige Verordnung tritt außer Kraft.