Beschluss (Antrag StR Fincke):
Der Stadtrat stimmt der Einführung von virtuellen Sitzungen gemäß Art. 47 a Gemeindeordnung grundsätzlich zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Einsetzungsmöglichkeiten aufgrund der
neuen Rechtsgrundlage zu prüfen und zeitnah ein passendes Konzept vorzustellen.
Die Verwaltung wird ferner beauftragt, parallel die nötigen Voraussetzungen
(Technik, Organisation, Infrastruktur, etc.) zu schaffen.