Beschluss:
Der Stadtrat erteilt zum beantragten Abbruch des Wohn- und Geschäftshauses Herrnstraße 2 das gemeindliche Einvernehmen.
Ein geplanter Neubau an gleicher Stelle muss in Abstimmung mit den Denkmalschutzbehörden erfolgen.
Beschluss:
Der Stadtrat erteilt zum beantragten Abbruch des Wohn- und Geschäftshauses Herrnstraße 2 das gemeindliche Einvernehmen.
Ein geplanter Neubau an gleicher Stelle muss in Abstimmung mit den Denkmalschutzbehörden erfolgen.