Beschluss: Mehrfachbeschluss

Beschluss 1:

Der Bauausschuss verweigert zur beantragten Nutzung als Apartmenthotel das gemeindliche Einvernehmen.

Der Bauausschuss stellt fest, dass der Bebauungsplan für das Baugrundstück ein Industriegebiet GI festsetzt. Gemäß § 9 Abs. 1 BauNVO dienen Industriegebiete jedoch ausschließlich der Unterbringung von Gewerbebetrieben, und zwar vorwiegend solcher Betriebe, die in anderen Baugebieten unzulässig sind. Die beantragte Hotel-Nutzung wäre jedoch in einem Gewerbegebiet GE zulässig.

 

Abgelehnt                  Ja: 5     Nein: 6

 

Beschluss 2:

Der Bauausschuss erteilt zur beantragten Nutzung als Apartmenthotel das gemeindliche Einvernehmen.

 

Beschlossen             Ja: 6     Nein: 5