Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 10

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des privaten Einwands vom 01.07.2019 zu Kenntnis und stellt fest, dass die Verkehrsplanung in enger Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt bzw. dem Landratsamt Freising, Sachgebiet 33 Straßenverkehr erfolgt. Entsprechend der Verkehrsuntersuchung des Büro Ressel & Partner ist zur Erschließung des Baugebiets keine Abbiegespur erforderlich, die geplante Einmündung ist hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit als sehr gut zu bewerten, die notwendigen Sichtflächen werden nachgewiesen. Die Sichtverhältnisse sind ausreichend.

Die Erschließungsplanung erfolgt weiterhin in Abstimmung mit den Fachbehörden.

 

Der Stadtrat stellt weiterhin fest, dass die Bezeichnung des Bebauungsplans durch die Stadt ohne Bezug auf die geplante Erschließung gewählt wurde.

 

Des Weiteren stellt der Stadtrat fest, dass die gewünschte Wahrung des dörflichen Charakters (z.B. Läuten von Kirchenglocken, Tierhaltung, traditionelle Veranstaltungen) von Aich nicht im Rahmen der vorliegenden Bauleitplanung geregelt werden kann. Die Umgebungsbebauung ist in der schalltechnischen Untersuchung des Büros C. Hentschel Consult als Dorfmischgebiet berücksichtigt.

 

Der Erhalt des Straßenspiegels wird zugesichert.