Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 9

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes Freising, SG 42 Naturschutzbehörde, vom 01.07.2019 zur Kenntnis.

Der Stadtrat stellt fest, dass zur Sicherung des Ufer- und Gehölzstreifen als Grünfläche und zum Schutz der Funktionen des Semptufers als landschaftliches Vorbehaltsgebiet und als Biotopverbundachse auf den Privatgrundstücken im Bebauungsplan ein Zaun in einer Entfernung von 6 bis 20 m zum Ufer festgesetzt wird. Der Zaun wird als sockelloser, kleintierfreundlicher Maschendrahtzaun mit einer max. Höhe von 1,2 m festgesetzt.

Zur Stärkung des Semptufers und zum Wiederaufbau des uferbegleitenden Gehölzstreifens werden in den Festsetzungen Pflanzungen mit standort- und biotopgerechten Laubgehölzen innerhalb dieses Streifens ergänzt.

 

Der Ufer- und Gehölzstreifen wird als private Grünfläche festgesetzt, entsprechende Auflagen im Bebauungsplan sind verbindlich und können überwacht und durchgesetzt werden. Der Stadtrat stellt fest, dass die Festsetzung einer privaten Grünfläche zu einer naturschutzrechtlichen Aufwertung des Uferstreifens führt, der derzeit landwirtschaftlich genutzt wird. Durch den Bebauungsplan wird die Durchgängigkeit der Fläche ebenso sichergestellt wie die natürliche Sukzession als Grünfläche mit Bewuchs. Die Renaturierung des Semptufers wird gefördert.

 

Der Stadtrat stellt weiterhin fest, dass die Ausgleichsflächenplanung in Abstimmung mit der UNB überarbeitet wurde und dabei der Kompensationsfaktor erhöht wurde. Die weiteren Empfehlungen des SG 42 wurden in der Planung übernommen. Die Ausgleichsflächenplanung orientiert sich dabei am Leitfaden zur „Eingriffsregelung in der Bauleitplanung“.