Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 9

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vom  04.07.2019 zur Kenntnis.

Der Stadtrat stellt fest, dass die angeführte traditionsreiche Randlage der Kirche St. Georg bereits durch die in den vergangenen Jahren erfolgte Ausweitung der Bebauung in Richtung Süden und Westen nicht mehr gegeben ist. Die Fernwirkung der Kirche mit ihrem Turm ist aufgrund der festgesetzten Höhenentwicklung der geplanten Baukörper nicht beeinträchtigt. Der angesprochene Hofcharakter als prägendes Element der Bebauung in Dörfern wird in der Planung durch die Gruppierung der EFH und DH um zwei Wendebereiche im Straßenraum aufgegriffen.

Der Stadtrat stellt weiterhin fest, dass die Realisierung eines Vorhabens dieser Art und Größe bei gleichzeitig hohem Siedlungsdruck an anderer Stelle mangels alternativer Flächen in Aich

nicht möglich ist.

Der Stadtrat stellt fest, dass mit der textlichen Festsetzung Pkt. 5.1.3 die denkmalpflegerischen Belange beim Bau von Photovoltaik- und/oder Solarthermieanlagen auf den neuen Wohngebäuden ausreichend berücksichtigt sind.